Allgemeines
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde und steht während der Öffnungszeiten jedem interessierten Kunden zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Nutzung der Bücherei ist grundsätzlich gebührenfrei.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
Anmeldung
Erwachsene melden sich persönlich an und erhalten einen Benutzerausweis. Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der Benutzer/die Benutzerin, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Kinder unter 16 Jahren benötigen bei der Anmeldung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter mit der Erfassung und Verwaltung der personenbezogenen Daten, die die Bücherei auf Grundlage des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) erhebt, und der Ausleihdaten einverstanden. Er bestätigt, die Datenschutzerklärung*, die über Datenerhebung, Verwendung, Löschung und seine Rechte informiert, zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift mitzuteilen.
Benutzerausweis
Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Hierfür wird einmalig eine Gebühr von 1,00 € erhoben. Diese gilt auch für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
Benutzung
Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Der Benutzer/die Benutzerin haftet bei Verletzung des Urheberrechts. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
Ausleihe/Leihfrist
Die Leihfrist beträgt für
Bücher und Spiele | 4 Wochen |
CDs, DVDs, Tonies und Zeitschriften | 2 Wochen |
Wenn keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist vor ihrem Ablauf verlängert werden:
Bücher und Spiele um | 2 Wochen |
CDs, DVDs und Tonies um | 1 Woche |
Eine Verlängerung für Zeitschriften und bereits gemahnte Medien ist nicht möglich.
Rückgabe, Gebühren
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr je Medium je Woche zu entrichten:
Bücher, Spiele und Zeitschriften | 0,30 Euro |
CDs, DVDs und Tonies | 0,50 Euro |
Eine Mahngebühr wird ggf. für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zusätzlich erhoben.
Ausleihbeschränkungen
Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden. Neue Benutzer dürfen bei der ersten Ausleihe nur einen Tonie mitnehmen.
Behandlung der Medien, Haftung
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/ die Benutzerin schadenersatzpflichtig. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/ von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben.
Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch ausgeliehene Medien an Abspielgeräten entstehen.
Schadenersatz
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.
Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der Bücherei ist Folge zu leisten.
Ausschluss von der Benutzung
Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 25.05.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
*Hinweis zur Datenschutzerklärung:
Die für den Kath. Kirchengemeindeverband Grevenbroich-Vollrather Höhe gültige Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der Pfarreiengemeinschaft unter dem Punkt "Hinweise zum Datenschutz" veröffentlicht. Ein Link dazu findet sich auf der Homepage am Ende jeder Webseite.